Die nächsten 4 Zwangsversteigerungen (7 insgesamt)

Reihenhaus als Sondereigentum und Garage ZVG

Reihenhaus als Sondereigentum und Garage

Zwangsversteigerung in
76532 Baden-Baden

Amtsgericht Baden-Baden:
10 K 28/22
Versteigerungstermin:
04.04.2024, 09:00 Uhr
Wohn- und Geschäftshaus, Wohnhaus, Grundstück ZVG

Wohn- und Geschäftshaus, Wohnhaus, Grundstück

Zwangsversteigerung in
77855 Achern

Amtsgericht Baden-Baden:
12 K 15/23
Versteigerungstermin:
04.04.2024, 13:30 Uhr
Ladengeschäft ZVG

Ladengeschäft

Zwangsversteigerung in
76530 Baden-Baden

Amtsgericht Baden-Baden:
10 K 62/21
Versteigerungstermin:
18.04.2024, 09:00 Uhr
früheres Hotel/Gaststätte ZVG

früheres Hotel/Gaststätte

Zwangsversteigerung in
76534 Baden-Baden

Amtsgericht Baden-Baden:
12 K 31/22
Versteigerungstermin:
18.04.2024, 13:30 Uhr

Sicherheitsleistung

Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.

Barzahlung ist ausgeschlossen!

Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:

  1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder

  2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck

  3. Überweisung der Sicherheit auf das vom Gericht angegebene Konto

Neue Bankverbindung für Sicherheitsleistungen in Zwangsversteigerungssachen ab 01.01.2023:

Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg BIC: SOLADEST600 IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63

Sicherheitsleistungen sind ausschließlich auf dieses Bankkonto zu überweisen mit dem für das jeweilige Objekt gültigen Verwendungszweck (siehe jeweilige Terminsbestimmung), Aktenzeichen, Vorname und Name des Bieters.

  1. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts

Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.


Lage und Anfahrt zum Amtsgericht