Die nächsten 4 Zwangsversteigerungen (4 insgesamt)

Wohn- und Geschäftshaus und unbebaute Grundstücke ZVG

Wohn- und Geschäftshaus und unbebaute Grundstücke

Zwangsversteigerung in
55411 Bingen am Rhein

Amtsgericht Bingen:
41 K 8/22
Versteigerungstermin:
03.04.2024, 09:00 Uhr
Obstbaumplantagen ZVG

Obstbaumplantagen

Zwangsversteigerung in
55263 Ingelheim am Rhein

Amtsgericht Bingen:
41 K 28/22
Versteigerungstermin:
24.04.2024, 09:00 Uhr
Landwirtschaftsfläche und Erholungsfläche (Gartengelände) ZVG

Landwirtschaftsfläche und Erholungsfläche (Gartengelände)

Zwangsversteigerung in
55411 Bingen am Rhein

Amtsgericht Bingen:
41 K 46/22
Versteigerungstermin:
24.04.2024, 13:30 Uhr
Mehrfamilienhaus und zwei Baugrundstücke ZVG

Mehrfamilienhaus und zwei Baugrundstücke

Zwangsversteigerung in
55457 Gensingen

Amtsgericht Bingen:
41 K 10/22
Versteigerungstermin:
15.05.2024, 09:00 Uhr

Sicherheitsleistung

Wichtige Informationen zur Sicherheitsleistung - Barzahlung ist ausgeschlossen!

Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.

Barzahlung ist ausgeschlossen!

Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:

  1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
  2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
  3. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts
  4. Überweisung der Sicherheit auf das vom Gericht angegebene Konto.

Im Verwendungszweck der Überweisung ist unbedingt anzugeben:

  • Zwangsversteigerung Aktenzeichen/Kassenzeichen - Amtsgericht
  • Absendername und Bankverbindung (für evtl. Rücküberweisung)

Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.


Lage und Anfahrt zum Amtsgericht