Keine anstehenden Zwangsversteigerungen


Sicherheitsleistung

Wichtige Informationen zur Sicherheitsleistung - Barzahlung ist ausgeschlossen!

Der Bieter hat unter Umständen auf Verlangen eines Beteiligten Sicherheit zu leisten, die in der Regel 10 % des festgesetzten Verkehrswerts beträgt.

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Die Sicherheitsleistung kann:

  • durch Vorlage eines Bundesbankschecks sowie eines von einem inländischen Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsschecks,
  • der Bürgschaft eines Kreditinstituts oder
  • der vorherigen Überweisung der Sicherheitsleistung auf das Konto der Gerichtskasse: Amtsgericht Cuxhaven IBAN - Nr. DE39 2505 0000 0106 024 078 BIC/SWIFT-Code: NOLA DE 2HXXX, erbracht werden.

Der Scheck darf nicht älter als drei Tage sein.

Bei Überweisung ist als Verwendungszweck anzugeben:das jeweilige Kassenzeichen und das jeweilige Aktenzeichen (s. Versteigerungsdaten / Terminsbestimmung) .


Lage und Anfahrt zum Amtsgericht