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22.02.2013 Bestimmtheitsgrundsatz
Pfändung von Rückgewähransprüchen
„Der Pfändungsbeschluss muss mehrere gepfändete Grundschulden und belastete Grundstücke nicht im Einzelnen bezeichnen; dem Bestimmtheitserfordernis ist noch genügt, wenn die Angaben im Beschluss eine gezielte Grundbucheinsicht ermöglichen und dies den genauen Umfang der Pfändung klarstellt.“ (Leitsatz) Im Rahmen der Forderungspfändung gelten... » Lesen