(ip/pp) Die Bundesregierung hat dem Bundestag jetzt als Drucksache (BT-Drs.: 16/10069) den Gesetzentwurf des Bundesrats zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Danach sollen Gläubiger frühzeitiger und umfassender als bisher Informationen über verwertbares Vermögen des Schuldners erlangen können. Außerdem soll das Verfahren modernisiert und das Schuldnerverzeichnis neu gestaltet werden.

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