Die Energieberatung ist eine Dienstleistung. Bei Energieberatern ist Vorsicht geboten, da dies kein geschützter Begriff ist und keinen allgemeinen beruflichen Standards und Regelungen unterliegt.

Allgemein

Es werden Untersuchungen und Analysen unter ökologischen und ökonomischen Aspekten zu den Themen Erzeugung, Speicherung, Transport, Bereitstellung, Verbrauch, Einsatz, Einsparung, Umwandlung und Rückgewinnung von Energie angefertigt. Da die Energieeinsparung und Wärmedämmung durch die Wärmeschutzverordnung und die Energiesparverordnung immer mehr an Bedeutung gewinnen, ist eine Energieberatung zur Ausarbeitung von Konzepten zur Wärmedämmung und Energieeinsparung oft notwendig.

Wärmebrückenberechnung

Ein verstärkter Wärmeabfluss an die Umgebung stellt eine Wärmebrücke dar. Anhand von Bauplänen, Schichtaufbauten und geplanten Bauqualitäten kann der Energieaustrag über Wärmebrücken berechnet werden. Verschiedene Firmen bieten bei Nichteinhaltung des Grenzwertes die Neuberechnung der Schichtdicken, Anpassung der Bauqualitäten und die Planung einer Dämmung an. Die Dekra zertifiziert Büros, die solche Berechnungen anbieten.

Gebäudeenergieberatung

Mithilfe von technischen Geräten werden Schwachstellen in der Wärmedämmung, Schwachstellen in technischen Anlagen, Bauschäden und mangelhaft ausgeführte Bauleistungen festgestellt. Es werden Sanierungskonzepte und in der Regel auch Gebäudeenergieausweise erstellt. Für diese Beratung ist es möglich staatliche Zuschüsse zu erhalten. Büros sollten zertifiziert sein, z.B. durch BAFA, dena oder KFW.

Energieausweis

Der Energieausweis bewertet Gebäude energetisch. In der Energiesparverordnung sind die Grundsätze und Grundlagen zur Ausstellung geregelt. Werden Gebäude neu errichtet, baulich verändert oder erweitert ist ein Energieausweis vorgeschrieben. Er soll den Energieverbrauch des Gebäudes für Interessenten erkennbar darstellen. Die Grundlage für die Erstellung des Energieausweises ist bei Neubauten oder bei Gebäudeänderungen der rechnerisch ermittelte Energiebedarf. Bei bestehenden Immobilien wird der konkrete Energieverbrauch als Grundlage verwendet. Ausstellungsberechtigte für bestehende Gebäude sind Hochschulabsolventen in den Bereichen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau, Elektrotechnik und Innenarchitektur und auch staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker in den Bereichen Hochbau, Bauingenieurwesen oder Gebäudetechnik. Für Nichtwohngebäude dürfen nur Hochschulabsolventen der entsprechenden Fachrichtungen Energieausweise ausstellen. Weitere Anforderungen an die ausstellberechtigte Person sind in der Energiesparverordnung festgelegt. Für Neubauten, Änderungen oder Erweiterungen von Gebäuden sind in der Energiesparverordnung keine Kriterien für die Ausstellberechtigung festgelegt. Es existieren hierfür in jedem Bundesland separate Richtlinien.