Die nächsten 3 Zwangsversteigerungen (3 insgesamt)

Keller im Rohbauzustand ZVG

Keller im Rohbauzustand

Zwangsversteigerung in
76596 Forbach

Amtsgericht Rastatt:
2 K 53/23
Versteigerungstermin:
18.12.2024, 09:30 Uhr
Wohnhaus mit ehem. Ökonomieanbau ZVG

Wohnhaus mit ehem. Ökonomieanbau

Zwangsversteigerung in
76470 Ötigheim

Amtsgericht Rastatt:
2 K 56/23
Versteigerungstermin:
17.01.2025, 09:30 Uhr
Ein- bis Zweifamilienhaus ZVG

Ein- bis Zweifamilienhaus

Zwangsversteigerung in
76599 Weisenbach-Au

Amtsgericht Rastatt:
1 K 55/23
Versteigerungstermin:
29.01.2025, 09:30 Uhr

Sicherheitsleistung

Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.

Barzahlung ist ausgeschlossen!

Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:

1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder

2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder

3. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts oder

4. Überweisung der Sicherheit ab dem 01.01.2023 auf das Konto:

BIC: SOLADEST600
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63

Sicherheitsleistungen sind dann ausschließlich auf dieses Bankkonto zu überweisen mit dem für dieses Objekt gültigen Verwendungszweck, welcher der Terminbestimmung zu entnehmen ist.

Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden. (Kontoauszüge o. ä. sind als Zahlungsnachweis nicht zugelassen)


Lage und Anfahrt zum Amtsgericht