Versteigerungsdaten/​Terminsbestimmung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am Montag, 9. Dezember 2024 um 10:00 Uhr folgender Grundbesitz in Amtsgericht Hof Sitzungssaal 012 öffentlich versteigert werden:

Wohnhaus, Garten, Garage, Hofraum, Weg

Verkehrswert: Lfd. Nr. 1: 116.900,00 € Lfd. Nr. 2: 7.000,00 € Lfd. Nr. 3; 1.100,00 €

Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:

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Versteigerungstermin
09.12.2024, 10:00 Uhr
Aktenzeichen
K 36/23
Versteigerungsart
Teilungsversteigerung
Wertgrenzen
keine Angabe

Wichtige Hinweise

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Objektdaten

Objekttyp
Sonstiges Haus

Objektbeschreibung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: Wohnhaus, Garten, Garage, Hofraum, Weg


Grundbucheintragung:
 
Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Wunsiedel von Arzberg




lfd.Nr.


Gemarkung


Flurstück


Wirtschaftsart u. Lage


Anschrift


Hektar


Blatt




1


Arzberg


710/32


Wohnhaus, Garten


Christoph-Weller-Straße 6


0,0208


3074




2


Arzberg


710/34


Garage, Hofraum


An der Christoph-Weller-Straße


0,0041


3074




3


Arzberg


710/35


Weg


Bei der Christoph-Weller-Straße


0,0074


3074




 
 
Lfd. Nr. 1
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Wohnhaus, Garten
 
Lfd. Nr. 2
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Garage, Hofraum
 
Lfd. Nr. 3
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Weg
 
Der Versteigerungsvermerk ist am 31.05.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
 
Aufforderung:
 
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
 
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
 
Hinweis:
 
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.
 
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!

Lage

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